Drainagen
Indikationen
Drainagen erfüllen eine sehr nützliche Aufgabe, indem sie Abszesse, Hämatome, Serome oder Biliome ableiten. Treten postoperativ unerwünschte Flüssigkeitsansammlungen auf, dann ist es häufig ausreichend, diese Ansammlung zu punktieren und eine Drainage zu legen. In vielen Notfallsituationen kann eine Drainage lebensrettend sein.
Folgestörungen. Alle Drainagen können zu Folgestörungen führen, die glücklicherweise überwiegend unproblematisch sind. Liegen die Drainagen über mehrere Tage, dann infiziert sich der Drainagekanal und verschließt sich sekundär. Die Drainagen können in seltenen Fällen zu Blutungen aus dem Drainagekanal, Ileus, Darmperforation und Hernien führen. Bei „unglücklichen“ Verläufen dislozieren sie auch in die Bauchhöhle.
Prophylaktische Drainage
Obgleich es sehr umstritten ist, ob bei elektiven Operationen eine „prophylaktische“ Drainage erforderlich ist, werden vielerorts Drainagen unkritisch eingelegt und die möglichen Folgestörungen verharmlost. Zur Begründung werden immer wieder zwei Argumente vorgetragen: die Drainage kann frühzeitig darauf hinweisen, ob es zu einer Nachblutung kommt, und die Drainage kann eine Reoperation verhindern, wenn eine Nahtinsuffizienz auftritt. Warum scheinen sich die beiden Argumente beharrlich einer kritischen Einsicht zu widersetzen? Weil beide Argumente in ihrer allgemeinen Darstellung zwar falsch sind, aber bei einigen Gelegenheiten doch zutreffen. Die Indikation zur Drainageeinlage sollte deshalb vom konkreten operativen Eingriff abhängig gemacht werden und nicht von einer „orientierungslosen“ Routine. Man wird natürlich immer dann, wenn man eine Nachblutung oder Insuffizienz fürchtet, das Operationsgebiet drainieren. Eine seröse Sekretion aus der Drainage schließt aber weder eine starke lebensbedrohliche Nachblutung noch eine massive Nahtinsuffizienz aus. Die positive Aussagekraft des drainierten Inhaltes ist sehr hoch, aber die negative ist vergleichbar gering. Man sollte sich bei klinischem Verdacht niemals auf die Drainage verlassen.
Da der Effekt einer Drainage bei den meisten elektiven Operationsverfahren in randomisierten Studien überprüft wurde, sollte man sich an der Datenlage orientieren. Liegen weniger gute Daten vor, dann wird man sich eher an die gelebte und erlernte Praxis halten. Völlig ungeklärt ist, wie lange eine Drainage am Ort bleiben soll, um ihren Zweck zu erfüllen.
Schilddrüsenresektion
Eine Drainage ist nach Schilddrüsenresektionen definitiv nicht erforderlich. Sie vermeiden weder Nachblutungen noch Reoperationen. Die Resthämatome waren bei denjenigen Patienten sogar größer, die eine Drainage erhielten.
Ösophagus, Magen
Nach einem Magenhochzug mit kollarer Anastomose wird der Hals üblicherweise drainiert, weil die Insuffizienzgefahr sehr hoch ist. Bei intrathorakalem Eingriff ist eine Drainage die Regel. Eine abdominelle Drainage ist nach einer Ösophagusresektion entbehrlich. Nach Gastrektomie oder partieller Magenresektion ist eine Drainage ebenfalls nicht erforderlich, denn die Nahtinsuffizienzen sind glücklicherweise selten. Bei einer schwierigen und hohen Ösophagojejunostomie kann es dagegen sinnvoll sein, eine Drainage in das Mediastinum zu legen.
Galle, Leber
Nach einer normalen Cholezystektomie ist definitiv keine Drainage sinnvoll, denn sie führt zu mehr Nachblutungen und infektiösen Komplikationen. Wird aber bei einer akuten Cholezystitis eine Nachblutung befürchtet, dann sollte bis zum nächsten Morgen eine dünne Drainage eingelegt werden. Bei sehr erfahrenen Leberchirurgen führen Drainagen nach Leberresektionen zu mehr Komplikationen (besonders Infektionen). Bei glatten Resektionen, wo man weder eine Gallefistel noch Nachblutung erwartet, kann man auf sie verzichten. Tritt dennoch ein postoperatives Biliom auf, dann kann es effektiv transkutan drainiert werden.
Pankreas, Milz
Nach Pankreasresektionen sind Pankreasfisteln sehr gefürchtet, so dass wahrscheinlich fast alle Chirurgen eine Drainage einlegen. Allerdings konnte in erfahrenen Zentren auch hier kein Vorteil für die Drainage nachgewiesen werden. Nach einer elektiven Splenektomie wird keine Drainage eingelegt, während man bei einer notfallmäßigen Splenektomie eher eine Nachblutung oder seltenen Pankreasfistel mit Abszess fürchtet. Wenn man sich sicher ist, das Pankreas nicht verletzt zu haben und der Situs ohne Blutungsneigung trocken ist, dann kann man auf eine Drainage verzichten.
Kolorektale Resektionen
Es ist hinreichend belegt, dass eine Drainage nach elektiven kolorektalen Resektionen nicht hilft. Sie führt eher zu mehr Insuffizienzen und Reoperationen und sollte deshalb nur bei Patienten mit einem erhöhten Risiko eingelegt werden.